Saarland

Junge agswn hilft bei der Ausbildung zur Notärztin/zum Notarzt

  • Du willst Notarzt oder Notärztin werden? Du weißt aber noch nicht, wie das geht?

  • Du willst wissen worauf du bei zukünftigen Arbeitgebern diesbezüglich schauen solltest?

  • Wer zahlt eigentlich?

Dann bist du bei uns richtig! Wir unterstützen dich gerne mit langjähriger Erfahrung, einem guten Netzwerk und vielen Hintergrundinformationen. Wir beantworten dir gerne alle Fragen rund um das Thema Erwerb der Zusatzbezeichung Notfallmedizin.

Hier findest du erste Informationen rund um die Weiterbildung in den agswn Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Wenn du weitere Fragen hast, kontaktiere uns über die folgende Mail Adresse, ein/e Kolleg*in wird sich zeitnah bei dir melden.

Die Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte des Saarlandes

Die Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte des Saarlandes setzt für die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im stationären Bereich voraus. Davon müssen 6 Monate in der Intensivmedizin, in der Anästhesiologie oder in einer interdisziplinären zentralen Notaufnahme absolviert werden.

Zusätzlich muss eine Kursweiterbildung über 80 Stunden in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung nach dem Curriculum der Bundesärztekammer absolviert werden. In Zusammenarbeit mit der Ärztekammer des Saarlandes, der Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte sowie dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung findet diese theoretische Ausbildung einmal jährlich, meist im März oder April, in der Rettungsdienstschule Saar statt. In diesen Kurs integriert ist ein vollständiger ERC ALS Provider Kurs. Die Teilnahmegebühr beträgt 1.220 Euro und wird in der Regel vom Arbeitgeber übernommen. Die Anmeldung erfolgt über die Ärztekammer des Saarlandes (Frau Görlinger-Beyer, Mail: margit.goerlinger-beyer@aeksaar.de, Tel. 0681 – 4003-281).

Nach Absolvierung des Kurses müssen 50 Notarzteinsätze im öffentlichen Rettungsdienst (Notarzteinsatzfahrzeug oder Rettungshubschrauber) unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes oder einer verantwortlichen Notärztin nachgewiesen werden. Davon können bis zu 25 Einsätze im Rahmen eines standardisierten Simulationskurses („NaSimSaar25“) erfolgen. Die Kosten des Kurses „NaSimSaar25“ betragen 1.200 Euro. Der im Saarland für den Rettungsdienst zuständige Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung übernimmt ein Drittel dieser Kosten, wenn nach Erlangung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin der Notarzt oder die Notärztin im Saarland im Notarztdienst tätig wird. Zum Teil übernimmt der Arbeitgeber ein weiteres Drittel der Kosten, sodass der Arzt bzw. die Ärztin oft nur ein Drittel der Kosten, also 400 Euro, selbst tragen muss. Der Kurs „NaSimSaar25“ findet im Jahr 2023 vom 12. bis 14. Mai, vom 20. bis 22. Oktober und vom 17. bis 19. November statt. Eine Anmeldung erfolgt über die Rettungsdienstschule Saar (Tel. 06894 – 998861-0, Mail: info@rdss.de).

Die Weiterbildungsordnung legt für die Erlangung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin außerdem verschiedene Weiterbildungsinhalte fest, die in einem Logbuch dokumentiert werden müssen. So wird unter anderem die Sicherung der Atemwege durch endotracheale Intubation einschließlich Videolaryngoskopie mit einer Richtzahl von 50 als Handlungskompetenz gefordert.

Nach Erfüllung der Voraussetzungen und Dokumentation durch die/den Weiterbildungsberechtigte:n kann eine Anmeldung zur Prüfung bei der Saarländischen Ärztekammer erfolgen. In der Regel findet die Prüfung zwei bis drei Monate nach Anmeldung statt.

Weiterbildungsordnung Zusatzbezeichnung Notfallmedizin für die Ärztinnen und Ärzte des Saarlandes: