Baden-Württemberg

Junge agswn hilft bei der Ausbildung zur Notärztin/zum Notarzt

  • Du willst Notarzt oder Notärztin werden? Du weißt aber noch nicht, wie das geht?

  • Du willst wissen worauf du bei zukünftigen Arbeitgebern diesbezüglich schauen solltest?

  • Wer zahlt eigentlich?

Dann bist du bei uns richtig! Wir unterstützen dich gerne mit langjähriger Erfahrung, einem guten Netzwerk und vielen Hintergrundinformationen. Wir beantworten dir gerne alle Fragen rund um das Thema Erwerb der Zusatzbezeichung Notfallmedizin.

Hier findest du erste Informationen rund um die Weiterbildung in den agswn Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Wenn du weitere Fragen hast, kontaktiere uns über die folgende Mail Adresse, ein/e Kolleg*in wird sich zeitnah bei dir melden.

Wie man die Zusatzweiterbildung Notfallmedizin erlangen kann

Die folgende Zusammenstellung soll euch helfen eine Vorstellung davon zu bekommen wie man die Zusatzweiterbildung Notfallmedizin bekommen kann und wie die Weiterbildung vom Berufsbeginn bis zur Prüfung ablaufen könnte. Nehmt diese Tätigkeit bitte sehr ernst. Ihr werdet als Notärztin/Notarzt z.T. mit kritisch Kranken und schwerstverletzten PatientInnen jeden Alters zu tun bekommen. Dabei seid ihr die letzte Instanz und für das (Über-)Leben der Patienten verantwortlich. Eine fundierte Ausbildung und Vorbereitung auf dieses spezielle Patientenklientel ist daher elementar wichtig. Fordert dies in eurer Klinik ein, auch im Sinne der PatientInnen. Habt ihr nach der Lektüre noch offene Fragen oder Anliegen zum Thema, könnt ihr uns gerne kontaktieren.

Die Zusatzweiterbildung Notfallmedizin umfasst die Erkennung drohender oder eingetretener Notfallsituationen und die Behandlung von Notfällen sowie die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung akut bedrohter Vitalfunktionen.

Ziel der Zusatzweiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Notfallmedizin nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses und der Notarzt-Einsätze.

In Baden-Württemberg braucht man für die Zusatzweiterbildung Notfallmedizin zwei Jahre Weiterbildung als Ärztin/Arzt in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im stationären Bereich. Außerdem werden 6 Monate Tätigkeit auf einer Intensivstation verlangt (Ausnahme: Tätigkeit als AnästhesistIn). Des Weiteren braucht man einen 80-stündigen Kurs zum Erwerb der Zusatzweiterbildung.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, müssen 50 Einsätze/Fahrten unter der Aufsicht einer Notärztin / eines Notarztes durchgeführt werden. CAVE: Einsätze mit NotärztInnen, die ausschließlich die Fachkunde Rettungsdienst besitzen, zählen nicht. Alternativ können in Baden-Württemberg inzwischen 25 Fahrten in Simulationszentren (zertifizierte Kurse) abgeleistet und anerkannt werden.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann man sich zur Prüfung bei der Landesärztekammer anmelden (siehe unten: Prüfungsanmeldung)

Voraussetzungen

Abb.1 Überblick Voraussetzungen Zusatzweiterbildung Notfallmedizin

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • den rechtlichen und organisatorischen Grundlagen des Rettungsdienstes
  • der Erkennung und Behandlung akuter Störungen der Vitalfunktionen einschließlich der dazu erforderlichen instrumentellen und apparativen Techniken wie
    • endotracheale Intubation
    • manuelle und maschinelle Beatmung
    • kardio-pulmonale Wiederbelebung
    • Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich Anlage zentralvenöser Zugänge und Thoraxdrainage
  • der Notfallmedikation einschließlich Analgesierungs- und Sedierungsverfahren
  • der sachgerechten Lagerung von Notfallpatienten
  • der Herstellung der Transportfähigkeit
  • den Besonderheiten beim Massenanfall Verletzter und Erkrankter einschließlich Sichtung

Als BerufsanfängerIn in der Anästhesie wird man die ersten beiden Jahre überwiegend im OP eingeteilt und rotiert durch alle Fachabteilungen. In Bezug auf den Notarztdienst werden hierbei wichtige Kenntnisse zum Thema Atemweg, Narkoseeinleitung, Umgang mit Medikamenten, Monitoring und Umgang mit speziellen Patientengruppen wie Kindern oder älteren Menschen erlangt. Zudem kann man regelmäßig (auch auf Eigeninitiative!) einen erfahrenen Kollegen begleiten, wenn er Patienten im Schockraum oder der Notaufnahme entgegennimmt.

Am Ende des zweiten Jahres ist ein sinnvoller Zeitpunkt den Kurs zum Erwerb der Zusatzweiterbildung Notfallmedizin, meist einfach „Notarztkurs“ genannt, zu absolvieren. Einige größere Klinikverbände und die Universitätskliniken haben oft eigene Kurse im Angebot. Wenn Ihr in einen ganz bestimmten Kurs an einen bestimmten Ort wollt, solltet ihr vorab die Kostenübernahme klären.

Nach erfolgreichem Abschluss dieses Kurses kann begonnen werden, die 50 Einsatzfahrten zu sammeln, bzw. sich für einen Simulationskurs (NA-SIM 25) anzumelden.

Im dritten Jahr rotiert man oft auf eine Intensivstation und wird nach einer Einarbeitungsphase meist für eine längere Zeit, z.B. 6 Monate am Stück im Schichtdienst eingeteilt. Hier lernt man viele intensivmedizinische Krankheitsbilder kennen und erwirbt die Kenntnisse für eine adäquate Therapie z.B. von Patienten mit ARDS, internistischen Notfällen wie z.B. Herzinfarkt, Lungenembolie, Z.n. Polytrauma oder auch einem erhöhten Hirndruck. Das Patientenspektrum unterscheidet sich natürlich je nach Größe und Organisation eurer jeweiligen Klinik. Der Umgang mit Katecholaminen und anderen wichtigen Medikamenten der Intensivmedizin, sowie das Monitoring und Lagern von kritisch kranken Patienten gehören auch zu den  täglichen Aufgaben auf einer ITS.

Die Intensivzeit bleibt (nach Ansicht des Autors) ein elementar wichtiger Bestandteil der Ausbildung für die Notfallmedizin. Seit 2020 müssen AnästhesistInnen für die Zusatzweiterbildung Notfallmedizin jedoch keine 6 Monate Intensivmedizin mehr vorweisen. Der Ablauf der Ausbildung mit der Intensivzeit im dritten Jahr ist aber meist zeitlich noch so „passend“, dass auch AnästhesistInnen die Intensiverfahrung erlangen, bevor sie in den Einsatz gehen.

Nach dem Notarztkurs und vor oder während der Intensivzeit kann man seine Ausbildungsfahrten sammeln und sich für die Prüfung bei der Landesärztekammer anmelden (Die Zuteilung eines Prüfungstermins kann durchaus mehrere Monate betragen, im etwa drei Monate Wartezeit). Als Prüfungsvorbereitung bietet es sich an, z.B. ein Weiterbildungsgespräch zur Prüfungssimulation zu nutzen. Im Logbuch der Zusatzweiterbildung sind solche Gespräche übrigens gefordert.

Abb.2 Zeitstrahl Kostenübernahme durch den Arbeitgeber