Rheinland-Pfalz

Junge agswn hilft bei der Ausbildung zur Notärztin/zum Notarzt

  • Du willst Notarzt oder Notärztin werden? Du weißt aber noch nicht, wie das geht?

  • Du willst wissen worauf du bei zukünftigen Arbeitgebern diesbezüglich schauen solltest?

  • Wer zahlt eigentlich?

Dann bist du bei uns richtig! Wir unterstützen dich gerne mit langjähriger Erfahrung, einem guten Netzwerk und vielen Hintergrundinformationen. Wir beantworten dir gerne alle Fragen rund um das Thema Erwerb der Zusatzbezeichung Notfallmedizin.

Hier findest du erste Informationen rund um die Weiterbildung in den agswn Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Wenn du weitere Fragen hast, kontaktiere uns über die folgende Mail Adresse, ein/e Kolleg*in wird sich zeitnah bei dir melden.

Zusatzbezeichnung Notfallmedizin – in Kraft seit 02.01.2022

Quelle: Weiterbildungsordnung für die Ärz5nnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz (Landesärztekammer RLP)

Wie man die Zusatzweiterbildung Notfallmedizin erlangen kann

Die folgende Zusammenstellung soll euch helfen eine Vorstellung davon zu bekommen wie man die Zusatzweiterbildung Notfallmedizin bekommen kann und wie die Weiterbildung vom Berufsbeginn bis zur Prüfung ablaufen könnte. Nehmt diese Tätigkeit bitte sehr ernst. Ihr werdet als Notärztin/Notarzt z.T. mit kritisch Kranken und schwerstverletzten PatientInnen jeden Alters zu tun bekommen. Dabei seid ihr die letzte Instanz und für das (Über-)Leben der Patienten verantwortlich. Eine fundierte Ausbildung und Vorbereitung auf dieses spezielle Patientenklientel ist daher elementar wichtig. Fordert dies in eurer Klinik ein, auch im Sinne der PatientInnen. Habt ihr nach der Lektüre noch offene Fragen oder Anliegen zum Thema, könnt ihr uns gerne kontaktieren.

Die Zusatz-Weiterbildung No6allmedizin umfasst die Erkennung drohender oder eingetretener Notfallsituationen und die Behandlung von Notfällen sowie die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung akut bedrohter Vitalfunktionen.

Ziel der Zusatzweiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Notfallmedizin nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses und der Notarzt-Einsätze.

24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung

  • 6 Monate Weiterbildung in Intensivmedizin, Anästhesiologie oder in der Notfallaufnahme unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten (Weiterbildungsabschnitte von mindestens 3 Monaten können angerechnet werden)
  • 80 Stunden Kurs-Weiterbildung in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung nach dem Curriuculum der Landesärztekammer
  • 50 Einsätze unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes im Notarzteinsatzfahrzeug oder Rettungshubschrauber. Von diesen 50 Einsätzen können 25 durch ein von der Landesärztekammer anerkanntes strukturiertes Simulatortraining ersetzt werden

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • den rechtlichen und organisatorischen Grundlagen des ReKungsdienstes
  • der Erkennung und Behandlung akuter Störungen der Vitalfunktionen einschließlich der dazu erforderlichen instrumentellen und apparativen Techniken
  • endotracheale Intubation
  • manuelle und maschinelle Beatmung
  • kardio-pulmonale Wiederbelebung
  • Grundlagen der transkutanen Schrittmachertherapie
  • Ablauf einer Neugeborenen Erstversorgung
  • Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich Anlage zentralvenöser Zugänge und Thoraxdrainage
  • Indikationsstellung und Durchführung von Repositionen bei Frakturen und Luxationen
  • der No6allmedikation einschließlich Analgesierungs- und Sedierungsverfahren
  • der sachgerechten Lagerung von No6allpatienten
  • der Herstellung der Transportähigkeit
  • den Besonderheiten beim Massenanfall Verletzter und Erkrankter einschließlich Sichtung
  • Durchführung einer strukturierten Einsatznachbesprechung

(Vollständige Weiterbildungsordnung unter: http://www.laek-rlp.de/aerzteservice/weiterbildung/ )

  • Absolvieren des Notarztkurses
  • NaSim25 + Mitfahrten sammeln (mind. 25 Einsätze) = 50 Einsätze
  • Führen des eLogbuches als Grundlage des Tätigkeitsnachweises
  • Kontaktaufnahme zur jeweiligen (Bezirks-)Ärztekammer zur Vereinbarung eines Prüfungstermins
  • Fertigstellen aller benötigten Unterlagen nach Vorgaben der jeweiligen Ärztekammer
  • Ablegen der Fachprüfung